Für gute Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel, die eine echte Zukunft haben

Dokumentierte Rede von Jens Christoph Parker, Sprecher des Grünen BAG Sprecher*innenrates, gegen den Vorschlag der Konsumgutscheine im Leitantrag zum Länderrat am 2. Mai 2020.
Änderungsantrag wurde abgelehnt, die Diskussion geht hoffentlich trotzdem weiter.

Liebe Freund*innen,

meine Mitantragssteller*innen und ich sind mit dem Ziel den Einzelhandel nachhaltig zu stärken mehr als einverstanden und begrüßen die Einrichtigung eines entsprechenden Fonds mit 20 Mrd. €.

Aber Robert hat in der Einbringungsrede gesagt „Milliarden dürfen nicht sinnlos verbrannt werden, um den Status-Quo zu erhalten, ohne jede echte Lenkungswirkung“. Das wollen wir auch und beantragen deswegen, dass wir uns heute nicht darauf festlegen, dieses Geld in Form von Konsumgutscheinen auszugeben.

Ein Nachhaltigkeitsgrundsatz lautet “Reduce. Reuse. Recycle“ und eine Abkehr von einer Wirtschaftspolitik, die sich allein quantativ ausrichtet. Erst auf der letzten BDK haben wir einen neuen Wohlstandskonsens beschlossen. In der Krise jetzt davon abzurücken und an alle einen Konsumgutschein zu schicken, lässt sich damit nicht in Einklang bringen.

Es ist das von uns an anderer Stelle häufig kritisierte Gießkannenprinzip, entfaltet keine qualitative Lenkungswirkung und hilft auch nicht gezielt Unternehmen in Not.

Es gibt kein empirische oder wissenschaftliche Grundlage dafür, dass diese 20 Mrd. € durch Konsumgutscheine irgendeine Wirkung entfalten werden.  Es ist im Gegenteil doch davon auszugehen, dass in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit diesen Konsumgutscheinen schlichtweg regulär geplante Ausgaben ersetzt werden. Die 20 Mrd. € werden ohne einen nennenswerten Effekt verpuffen und fehlen für andere wichtige Vorhaben.

20 Mrd. € in Konsumgutscheinen zu investieren ist auch keine solidarische Politik, da der Großteil logischerweise an Haushalte mit mittleren und hohen Einkommen gehen wird. Dieses Geld fehlt dann bei der Finanzierung der vielen wichtigen solidarischen Maßnahmen, welche wir heute auch debattieren, beispielweise die Erhöhung des Hartz4 Satzes und des Kurzarbeitergeldes. Hier haben wir die empirischen Belege, dass diese einen positiven Effekt auf die Binnenkonjuktur entfalten.

Der Einzelhandel ist keine homogene Masse. Ja, es gibt die kleinen Eigentümer*innen geführten Geschäfte, die regionale Produkte verkaufen. Aber die Lebensrealität in unseren Fußgängerzonen ist eine andere. Warum erlauben wir es unseren Mitbürger*innen nicht selbstbestimmt in einer anderen Stadt einzukaufen, aber finden es mit öffentlichen Geldern förderungswürdig, wenn potentiell die nicht nachhaltige Produkte, beispielweise sogenannte cheap fashion, unter schlechte Bedingungen produziert und importiert aus Indien oder Kambodscha, in der meist steueroptimitierten Einzelhandelskette vor Ort gekauft werden?

Lokalbegrenzte Konsumgutscheine, wenn sie funktionieren würden, würden maßgeblich den Eigentümer*innen unserer großen Einzelhandelsketten zu Gute kommen.

Wenn wir die Arbeiter*innen im Einzelhandel erreichen wollen, dann lasst uns parallel zu den Pflegekräften eine Coronasonderzahlung im Einzelhandel auf den Weg bringen, oder mit Ihnen durchsetzen, dass der Mindestlohn endlich weiter erhöht wird.

In der Vorbereitung des Länderrates bin ich auf einem Artikel mit der Überschrift “Hälfte der Jobs im Einzelhandel droht das Aus“ gestoßen. Dieser Artikel stammt aber nicht aus dem Jahr 2020, sondern aus dem Jahr 2018. Durch verändertes Konsument*innenverhalten befindet sich ein relevanter Teil des Einzelhandels seit Jahren in einer strukturellen Krise. Diese Herausforderung wird kein Konsumgutschein lösen.

Um die Jobs im Einzelhandel zukunftsfest zu machen, sollten wir die Mittel bedachte verwenden, u.a. für gezielte Rettung von Unternehmen, Spezialisierung und Digitalisierung, sodass gute Arbeitsverhältnisse eine echte Zukunft haben.

Bitte stimmt unseren Änderungsantrag zu. Vielen Dank!

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