QueerGrüne Gedanken zum Wahlprogrammentwurf – #AllesIstDrin?!

Der grüne Programmentwurf stellt auf der ersten Seite korrekt fest, dass am 26. September eine Ära endet. Wir als Gesellschaft stimmen darüber ab, wie wir das nächste Kapitel beginnen möchten. #grüne #queer #btw21

Unser grüner Programmentwurf stellt auf der ersten Seite korrekt fest, dass am 26. September eine Ära endet. Wir als Gesellschaft stimmen darüber ab, wie wir das nächste Kapitel beginnen möchten.

Aus queergrüner Perspektive kommt zu dieser Feststellung eine weitere Facette hinzu. Die Forschritte, welche wir in den letzten Jahren erleben durften, sind maßgeblich durch die LSBTIQ* Community erkämpft worden oder wurden von Gerichten angeordnet. Die jeweiligen Bundesregierungen waren maximal bereit Minimalkompromisse umzusetzen, oder in mehreren Fällen sogar offensiv Teil der politischen Kräfte, die jeweilige Schritte auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung aktiv bekämpft haben. Das ist bereits derart lange politische Realität, dass eine andere Ausgangslage manchmal schwer vorstellbar ist. Aber im September entscheidet sich auch, ob der queerpolitischen Stillstand endlich endet. Wir haben die Chance auf eine Regierung, welche Gleichberechtigung und Vielfalt aktiv voranbringt.

Als QueerGrün haben wir in unserer Rostocker Erklärung bereits 2019 unsere Prioritäten zusammengefasst. Diesen finden sich auch im aktuellen Programmentwurf wieder:

Schluss mit den Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen volle Selbstbestimmung jetzt

„Selbstbestimmung garantieren, Transsexuellengesetz aufheben

Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird“ (S. 103)

Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden

[…] „Auch für LSBTIQ*muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für trans- und intergeschlechtliche Menschen gesetzlich verankern. Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ werden wir schließen. Die Blutspende gestalten wir diskriminierungsfrei“ […] (S. 66)

Geschlechter Regenbogenfamilien und elterliche Mitverantwortung stärken

„Absicherung für alle Familienformen

Ob Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das langwierige Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in heterosexuellen Ehen automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche Lebensgemeinschaften und lesbische Paare die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine

neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert“ (S. 56)

Akzeptanzförderung in der Mehrheitsgesellschaft ausweiten und Empowerment stärken

„Homo- und Transfeindlichkeit bekämpfen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden“ (S. 102)

„Gemeinnützigkeit reformieren

[…] Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen Ziele sollen sie auch durch politische Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen wir anerkennen und stärken […]“ (S. 97)

Menschenrechte international durchsetzen

„Rechte von Minderheiten schützen

Der Umgang mit Minderheiten ist der Gradmesser für den Menschenrechtsschutz in einer Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene zu stärken – auch innerhalb der EU. […] Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien zum Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern. Selbst innerhalb der EU gibt es große Unterschiede: Es existieren keine gemeinsamen EU-Mindeststandards, kein einheitlicher Rechtsrahmen, der den Schutz und die Förderung von Minderheiten gewährt. Das wollen wir ändern. In der EU werden wir uns für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten […]“ (S. 125)

„Menschenrechtsverteidiger*innen schützen

Menschenrechtsverteidiger*innen sind Held*innen. Sie verteidigen überall auf der Welt oft unter Lebensgefahr für sich und ihre Familien die Einhaltung der Menschenrechte an vorderster Front. Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität und aktiven Unterstützung auf allen Ebenen. An den besonders betroffenen deutschen Auslandsvertretungen sollten deshalb

Menschenrechtsreferent* innen als extra Anlaufstelle etabliert und sollte eine ressortübergreifende systematische Berichterstattung über die Menschenrechtslage im Land eingeführt werden. Für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht in ihrem Land bleiben können, weil sie dort akut gefährdet sind, wollen wir schneller und häufiger als bisher humanitäre Visa bereitstellen und die neu eingerichtete Elisabeth-Selbert-Initiative zu ihrer temporären Aufnahme ausbauen. Auf internationaler Ebene setzen wir uns für den Ausbau von Förderungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Initiativen und die finanzielle Stärkung der entsprechenden Schutzinstrumente und Institutionen, wie beispielsweise Sonderberichterstatter*innen, ein“ (S. 123)

Ich möchte 2025 in einer Gesellschat leben in der wir diese wichtigen Schritte gegangen sind. Was für eine motivierende Vorstellung!

Bis zum 26. September haben wir jetzt die Chance möglichst viele Menschen auch von diesem knallqueergrünen Programm zu überzeugen. Ich hoffe ihr unterstützt mich dabei. Packen wir es an!

#AllesIstDrin

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